Was wir machen
Beratung und Betreuung bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, bei gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren in Kooperation mit der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei „Mahr & Partner“ (Fachanwälte für Wirtschafs- und Steuerrecht)
Unsere Leistung
Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen geben der Finanzverwaltung häufig Anlass zu abweichenden steuerlichen Beurteilungen. Vor diesem Risiko ist kein Steuerpflichtiger geschützt. Gleichwohl sind seine steuerlichen Interessen in diesen Fällen zu wahren. Wir vertreten Sie vorausschauend und umsichtig bei Betriebsprüfungen und führen für Sie erforderliche Rechtsbehelfsverfahren durch. Wir verhandeln effiziente Ergebnisse mit den Betriebsprüfern und helfen somit steuerstrafrechtliche Nachteile zu vermeiden. Dabei haben wir die aktuelle Rechtsprechung zur gewählten Steuergestaltung genauso im Blick wie auch Ihr Interesse an einer möglichst raschen und pragmatischen Beendigung von Finanzverfahren.
Jetzt kostenloses Kennenlernen vereinbaren
Möchten Sie gerne wissen, was unsere Leistung für Sie kosten würde? Dann lassen Sie uns jetzt ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen vereinbaren. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und Sie erhalten im Anschluss an unser Gespräch einen Kostenvoranschlag!
Tel.: 0451 307970