Befreiungsantrag Rentenversicherung (Mini-Job)
Seit 2013 besteht für Mini-Jobber Rentenversicherungspflicht. Die Mini-Jobber haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von dieser Rentenversicherungspflicht zu stellen. Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsaufnahme melden.
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