Befreiungsantrag Rentenversicherung (Mini-Job)

Seit 2013 besteht für Mini-Jobber Rentenversicherungspflicht. Die Mini-Jobber haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von dieser Rentenversicherungspflicht zu stellen. Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsaufnahme melden.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html

Befreiungsantrag:

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html;jsessionid=221EB2EAC25C438CA1BC543F96BB560F?nn=702818