Sofortmeldung

In den nachfolgenden, beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsbereichen ist der Anteil an Schwarzarbeit und das Gefährdungspotenzial für illegale Beschäftigungen besonders stark:

  • im Baugewerbe,
  • im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • im Gebäudereinigungsgewerbe,
  • im Personenbeförderungsgewerbe,
  • im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden sollen, ist entweder bereits vor Beschäftigungsaufnahme, spätestens aber bei der Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung zu erstellen. Diese Sofortmeldung ist ausschließlich elektronisch zu erstellen und zu übermitteln.

Sollte an dem Arbeitsort eine Prüfung stattfinden und der Prüfer zu Arbeitnehmern keine Angaben zu dieser Beschäftigung in der Betriebsprüfungskartei der Rentenversicherung finden, gilt diese Tätigkeit als Schwarzarbeit und wird entsprechend strafrechtlich geahndet.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Daten für eine Sofortmeldung einzutragen und uns für die elektronische Übermittlung zur Verfügung zu stellen, damit wir für Sie die Sofortmeldung erstellen können:

http://www.datev.de/portal/ShowContent.do?pid=dpi&cid=231279&ignoreprotected=true