Haushaltsscheck
Personen, die in Privathaushalten arbeiten, üben ebenfalls eine geringfügige Beschäftigung aus und sind von dem privaten Arbeitgeber zur Sozialversicherung anzumelden. Hierzu kann der private Arbeitgeber das sogenannte „Haushaltsscheckverfahren“ nutzen. Dieses Verfahren unterstützt den privaten Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Melde- und Zahlungspflichten.
Solche Minijobs in Privathaushalten werden durch geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs und durch die besondere Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich gefördert.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html