Beratung internationales Steuerrecht
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind oder Arbeitnehmer beschäftigen, die Sie grenzüberschreitend einsetzen wollen, sind neben den gängigen Steuergesetzen wie EStG und UStG noch speziellere Vorschriften zu beachten. Das Außensteuergesetz und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zu beachten, genauso wie strengere Aufzeichnungspflichten. Hierbei unterstützen und beraten wir Sie gerne von Anfang an, damit es im Falle einer Betriebsprüfung keine teuren Überraschungen gibt.
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